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   OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2000 - 2 K 20/97   

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OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2000 - 2 K 20/97 (https://dejure.org/2000,14596)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.02.2000 - 2 K 20/97 (https://dejure.org/2000,14596)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 2 K 20/97 (https://dejure.org/2000,14596)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Benutzungsgebühren für Rettungs- und Krankenbeförderungsdienst; Körperschaft des öffentlichen Rechts; Begriff der Behördeneigenschaft; Problem der Beteiligtenfähigkeit; Inanspruchnahme des Behördenprivilegs; Bewältigung größerer Notfallereignisse; Regelungskompetenz der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 14.93

    Rettungsdienstgebühren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2000 - 2 K 20/97
    Soweit die Antragsteller in diesem Zusammenhang auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 23.06.1995 - 8 C 14.93 -, DVBl. 1995, 1134) und des Bundessozialgerichts (Urt. v. 27.10.1987 - 6 RKa 60/96 -) verweisen, verkennen sie, daß diese Entscheidungen die Erhebung von Rettungsdienstgebühren für ärztliche Behandlungen zum Gegenstand hatten.

    Ob und unter welchen Voraussetzungen allgemeine Organisations- und Vorhaltekosten des Rettungsdienstes einer kommunalen Gebührenerhebung zugänglich sind, war - wie auch die satzungsrechtliche Regelung von Transportkosten - nicht Gegenstand der vorliegenden Entscheidungen (so ausdrücklich BVerwG, Urt. v. 23.06.1995, a.a.O.).

    Die Erhebung einer solchen Gebühr von Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen ist wegen der umfassenden Regelung der vertragsärztlichen Versorgung - insbesondere des ärztlichen Behandlungsanspruchs und der Vergütung - im fünften Buch des Sozialgesetzbuches unzulässig (BVerwG, Urt. v. 23.06.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.05.1996 - 3 N 1.94

    Krankenversicherungsrecht: Festlegung von Benutzungsgebühren in einer Satzung vor

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2000 - 2 K 20/97
    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 21.05.1996 - 3 N 1/94 -) hat in einem insoweit vergleichbaren Fall einen Nachteil i.S.d. § 47 Abs. 2 VwGO a.F. allerdings bejaht.

    Aus den Absätzen 1 und 2 des § 133 SGB V ist zu schließen, daß der Bundesgesetzgeber dem Landesrecht nicht nur im Hinblick auf die Modalitäten des Zustandekommens der Entgelte für die Leistungen des Rettungsdienstes, sondern auch und vor allem im Hinblick auf eine Festlegung der Höhe den Vorrang einräumt, also seine eigenen Regelungen in § 133 SGB V zur Höhe der Entgelte zurücktreten läßt (BVerwG, Beschl. v. 21.05.1996, - 3 N 1.94 -).

  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2000 - 2 K 20/97
    Daß der Gesetzgeber mit dem Rettungsdienstgesetz zugleich seiner allgemeinen Schutzpflicht genügen will, ändert daran nichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.03.1994 - 4 C 1/93 -, NVwZ 1994, 1102).

    Daß auch andere - insbesondere die Allgemeinheit - einen Vorteil haben, hindert den Gesetzgeber nicht, eine Unterscheidung danach vorzunehmen, daß ein Personenkreis diesem Vorteil näher, ein anderer entfernter steht (BVerwG, Urt. v. 03.03.1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.06.1972 - VII B 117.70

    Heranziehung zu Kanalbenutzungsgebühren - Verletzung des Grundsatzes des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2000 - 2 K 20/97
    Damit ist die Geringfügigkeitsgrenze weit unterschritten bis zu der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (siehe Beschl. v. 12.06.1972 - VII B 117.70 -, Buchholz 11, Art. 3 GG Nr. 132) die Schaffung eines gesonderten Gebührenmaßstabes zur Bemessung einer Benutzungsgebühr nicht erforderlich ist.
  • BSG, 05.11.1997 - 6 RKa 60/96

    Voraussetzungen des Status einer kirchlichen Fachambulanz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2000 - 2 K 20/97
    Soweit die Antragsteller in diesem Zusammenhang auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 23.06.1995 - 8 C 14.93 -, DVBl. 1995, 1134) und des Bundessozialgerichts (Urt. v. 27.10.1987 - 6 RKa 60/96 -) verweisen, verkennen sie, daß diese Entscheidungen die Erhebung von Rettungsdienstgebühren für ärztliche Behandlungen zum Gegenstand hatten.
  • VGH Hessen, 04.01.1994 - 4 N 1793/93

    Normenkontrollverfahren: Nachteil einer juristischen Person des öffentlichen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2000 - 2 K 20/97
    Dem wird nur eine weite Auslegung des Behördenbegriffs gerecht, so daß Behörde i.S.d. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO auch Körperschaften sind, deren Organe öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit ausüben (so wohl BVerwG, Beschl. v. 15.03.1989 - 4 NB 10/88 -, NVwZ 1989, 654), oder aber man unterscheidet zwischen Körperschaften und Behörden, gesteht den öffentlich-rechtlichen Körperschaften aber dann die Inanspruchnahme des Behördenprivilegs des § 47 Abs. 1 Satz 1 2. Halbs. VwGO zu, wenn ihre Behörden nach Landesrecht nicht beteiligtenfähig sind (so Hess. VGH, Urt. v. 04.01.1994 - 4 N 1793/93 -, DVBl. 1994, 711).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.1993 - 1 A 12520/92

    Rücksichtnahme auf Kulturdenkmäler; Genehmigungspflicht eines Bauvorhabens

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2000 - 2 K 20/97
    Dem wird nur eine weite Auslegung des Behördenbegriffs gerecht, so daß Behörde i.S.d. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO auch Körperschaften sind, deren Organe öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit ausüben (so wohl BVerwG, Beschl. v. 15.03.1989 - 4 NB 10/88 -, NVwZ 1989, 654), oder aber man unterscheidet zwischen Körperschaften und Behörden, gesteht den öffentlich-rechtlichen Körperschaften aber dann die Inanspruchnahme des Behördenprivilegs des § 47 Abs. 1 Satz 1 2. Halbs. VwGO zu, wenn ihre Behörden nach Landesrecht nicht beteiligtenfähig sind (so Hess. VGH, Urt. v. 04.01.1994 - 4 N 1793/93 -, DVBl. 1994, 711).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.11.1998 - 2 L 41/98
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2000 - 2 K 20/97
    Diese Definition verdeutlicht, wie die Gesetzesmaterialien bestätigen (LT-Drs. 12/1466, S. 24), daß die öffentliche Einrichtung Rettungsdienst nicht die bloße Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport in der Weise, wie sie in § 1 RDG beschrieben wird, darstellt, sondern vielmehr das Versorgungssystem als Ganzes umfaßt (vgl. Beschl. d. Senats v. 04.11.1998 - 2 L 41/98 -).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2000 - 2 K 20/97
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist dann nicht verletzt, wenn der Gesetzgeber für seine Entscheidung tragfähige Gründe hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.11.1989 - 1 BvR 1402, 1528/87 -, E 81, 108, 117, Beschl. v. 11.02.1992 - 1 BvL 29/87 - E 85, 238, 244 jeweils zur Steuergleichheit).
  • BVerwG, 15.03.1989 - 4 NB 10.88

    Antragsbefugnis einer Gemeinde zur Prüfung der Gültigkeit einer von ihr zwar

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2000 - 2 K 20/97
    Dem wird nur eine weite Auslegung des Behördenbegriffs gerecht, so daß Behörde i.S.d. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO auch Körperschaften sind, deren Organe öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit ausüben (so wohl BVerwG, Beschl. v. 15.03.1989 - 4 NB 10/88 -, NVwZ 1989, 654), oder aber man unterscheidet zwischen Körperschaften und Behörden, gesteht den öffentlich-rechtlichen Körperschaften aber dann die Inanspruchnahme des Behördenprivilegs des § 47 Abs. 1 Satz 1 2. Halbs. VwGO zu, wenn ihre Behörden nach Landesrecht nicht beteiligtenfähig sind (so Hess. VGH, Urt. v. 04.01.1994 - 4 N 1793/93 -, DVBl. 1994, 711).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08

    Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung bei Übertragung der

    Das steht im Widerspruch zu der im Urteil des Senats vom 31.8.1989 - 2 S 2805/87 - (VBlBW 1990, 103, 108) geäußerten Auffassung, wonach Gebührenausfälle, die aufgrund von Zahlungsunfähigkeit oder gewährten Gebührenerlassen entstehen, nicht von den übrigen Gebührenzahlern, sondern aus den allgemeinen Haushaltsmitteln zu tragen sind (ebenso OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 23.2.2000 - 2 K 20/97 - NordÖR 2000, 304; OVG Brandenburg, Urt. v. 22.2.2002 - 2 D 78.00.NE - KStZ 2003, 233; Schulte/ Wiesemann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2009, § 6 Rn. 182).

    Das Risiko der Nichtbeitreibbarkeit einer Forderung hat daher nicht die Gesamtheit der Gebührenpflichtigen, sondern der Einrichtungsträger als Forderungsinhaber zu tragen (OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 23.2.2000, aaO; OVG Brandenburg, Urt. v. 22.2.2002, aaO).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2016 - 1 B 2.12

    Rettungsdienst; Gebühren; Berliner Feuerwehr; Rettungstransportwagen (RTW);

    Auch von daher bestehen für die kapazitive Ausgestaltung der Leitstelle hinreichend tragfähige Gründe, die es rechtfertigen, alle Notfallpatienten, die den Rettungsdienst in Anspruch nehmen, an den entsprechenden Kosten zu beteiligen (vgl. ebenso OVG Schleswig, Urteil vom 23. Februar 2000 - 2 K 20/97 - juris Rn. 31).

    Bei einem solchen System sind sog. Fehleinsätze unvermeidlich, also betriebsbedingt und darum gebührenfähig (OVG Schleswig, Urteil vom 23. Februar 2000 - 2 K 20/97 -, NordÖR 2000, 304, zur entsprechenden Rechtslage in Schleswig-Holstein); nichts anderes gilt erst recht für die in der genannten "Kostenanalyse" aufgeführten sonstigen Einsätze "ohne Erstattung von Gebühren" sowie Rendezvous-Fahrten.

    Dieser Differenzierung ist auch das Oberverwaltungsgericht Frankfurt (Oder) in seinen Urteilen vom 10. April 2003 - 2 D 32/02.NE - (UA, S. 21 [Alternative 2]) und - nicht tragend - im Urteil vom 29. März 2000 - 2 D 19/99.NE - (UA, S. 21 [Alternative 1]) gefolgt (vgl. im Ergebnis auch OVG Schleswig, Urteil vom 23. Februar 2000, a.a.O., juris Rn. 32 f.: "Fehleinsätze sind unvermeidlich" und beim Divisor nicht abzusetzen).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2022 - 3 K 87/21

    Normenkontrolle von Gebühren- bzw. Entgeltsatzungen für Rettungsdienstleistungen

    Dem Landesgesetzgeber sei es nicht verwehrt, die Leistungen, die mit der Vorhaltung und Durchführung des Rettungsdiensts bei MANV-Ereignissen verbunden seien, nicht der staatlichen Daseinsvorsorge, sondern unter Beachtung der Grundsätze der Verteilungsgerechtigkeit dem Verursacher aufzuerlegen (vgl. SchlHOVG, Urteil vom 23. Februar 2000 - 2 K 20/97 -).

    Der Senat hat jedenfalls Zweifel, ob an seiner Rechtsprechung im Urteil vom 14. Juli 2015 (vgl. a.a.O. Rn. 97) in dem er die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 VwGO bejaht hat, festzuhalten ist (zum Ganzen: vgl. SchlHOVG, Urteil vom 23. Februar 2000 - 2 K 20/97 - juris Rn. 19; Besprechung Urteils des OVG Brandenburg vom 10. April 2003 - 2 D 32/02.NE - LKV 2004, 180 ff.: Steffen Johann Iwers, Normenkontrolle einer Rettungsdienstgebührensatzung, LKV 2004, 165 ff.).

    Allerdings können sich die Antragsteller als Körperschaften des öffentlichen Rechts (vgl. §§ 4 Abs. 1, 29 Abs. 4 SGB IV, § 207 Abs. 1 Satz 2 SGB V) auf das Behördenprivileg aus § 47 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 VwGO berufen (im Einzelnen: vgl. SchlHOVG, Urteil vom 23. Februar 2000, a.a.O. Rn. 18 m.w.N.).

    Auch der Verweis des Antragsgegners auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein (Urteil vom 23. Februar 2000 - 2 K 20/97 - juris Rn. 26 ff.) verfängt nicht.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2014 - 1 B 24.13

    Umsetzung eines Kraftfahrzeugs; mobile Haltverbotsschilder; Gebührenerhebung;

    Das macht übrigens in besonderer Weise die Berliner Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung vom 16. Dezember 1970 deutlich, nach der für die Benutzung von Einrichtungen der Berliner Feuerwehr Gebühren erhoben werden und wonach gebührenrechtlich auch die Berliner Feuerwehr als öffentliche Einrichtung i.S.v. § 3 GebBeitrG fungiert (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 10. Februar 2011 - OVG 1 B 72.09 -, Juris, Rdn. 19; s. etwa auch für den Rettungsdienst OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. Februar 2000 - 2 K 20/97 -, Juris, und OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. September 2012 - 3 K 501/11 -: jeweils Benutzungsgebührenpflicht).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2014 - 1 B 25.13

    Umsetzung eines Kraftfahrzeugs; mobile Haltverbotsschilder; Gebührenerhebung;

    Das macht übrigens in besonderer Weise die Berliner Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung vom 16. Dezember 1970 deutlich, nach der für die Benutzung von Einrichtungen der Berliner Feuerwehr Gebühren erhoben werden und wonach gebührenrechtlich auch die Berliner Feuerwehr als öffentliche Einrichtung i.S.v. § 3 GebBeitrG fungiert (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 10. Februar 2011 - OVG 1 B 72.09 -, Juris, Rdn. 19; s. etwa auch für den Rettungsdienst OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. Februar 2000 - 2 K 20/97 -, Juris, und OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. September 2012 - 3 K 501/11 -: jeweils Benutzungsgebührenpflicht).
  • VG Cottbus, 07.01.2016 - 6 L 345/14

    Wassergebühren; hier Abwassergebühren

    NE -, KStZ 2003 S. 233; wie hier zur dortigen Rechtslage VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 31.5.2010 - 2 S 2423/08 -, zit. nach juris, Rn. 68; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. vom 27.7.2006 - 4 K 253/05 -, zitiert nach juris Rn. 39; Beschl. vom 9.3.2004 - 2 L 250/03 -, zit. nach juris; OVG Schleswig-Holstein, Urt. vom 23.2.2000 - 2 K 20/97 -, NordÖR 2000 S. 304; Brüning in Driehaus, a. a. O., § 6 Rn. 105 a; Kluge, a.a.O.).

    Hierfür hat vielmehr nicht die Gesamtheit der Gebührenpflichtigen einzutreten, sondern der Träger der Einrichtung mit seinen allgemeinen (Haushalts-)Mitteln (vgl. OVG Brandenburg, Urt. vom 22.5. 2002 - 2 D 78.00. NE -, KStZ 2003 S. 233; wie hier zur dortigen Rechtslage VGH Baden- Württemberg, Urt. vom 31.5. 2010, a. a. O., Rn. 68 ff.; OVG Schleswig- Holstein, Urt. vom 23.2. 2000 - 2 K 20/97 -, NordÖR 2000 S. 304).

  • BVerwG, 06.12.2022 - 4 CN 4.21

    Unzulässiger Normenkontrollantrag eines Ortsrats gegen einen Bebauungsplan

    Denn die Körperschaft ist selbst als Behörde anzusehen bzw. sie kann die grundsätzlich der Behörde eingeräumte Antragsberechtigung selbst wahrnehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 2015 - 7 CN 1.14 - Buchholz 445.4 § 51 WHG Nr. 2 Rn. 16 und Beschluss vom 15. März 1989 - 4 NB 10.88 - BVerwGE 81, 307 sowie OVG Schleswig, Urteil vom 23. Februar 2000 - 2 K 20/97 - juris Rn. 18).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.2015 - 3 K 236/13

    Gebühren- bzw. Entgeltsatzungen für Rettungsdienstleistungen und eine

    Ob auch eine Differenzierung bei der Bemessung der Gebühren je nach Dauer des Einsatzes der Fahrzeuge erforderlich ist - so wie dies in der Rechtsprechung teilweise gefordert wird (vgl. u. a. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 23.02.2000 - 2 K 20/97 -, juris; VG Münster, Urt. v. 12.12.2012 - 7 K 24441/11 -, juris Rn 24) - lässt der Senat hier dahingestellt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2018 - 4 LA 135/17

    Kostentragungspflicht im Rettungsdienst; Festlegung der Entgelte;

    Diese Rechtfertigung steht hier dem Grunde nach nicht im Streit (vgl. hierzu OVG Schleswig, Urteil vom 23. Februar 2000 - 2 K 20/97 -, juris Rn. 26).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2021 - 1 B 12.18

    Bindungswirkung der Zulassung der Berufung; Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung

    Auch nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Schleswig (Urteil vom 23. Februar 2000 - 2 K 20/97 - juris Leitsatz 5) sind Einsätze ohne Transportleistung, wenn sich z.B. am Einsatzort herausstellt, dass die verletzte oder erkrankte Person eines Transportes nicht bedarf bzw. diesen ablehnt, grundsätzlich gebührenfähig.
  • OVG Sachsen, 29.05.2017 - 5 A 93/15

    Abfallgebührenkalkulation, Toleranzgrenze, Wagniszuschlag; Personalkosten,

  • VG Arnsberg, 14.08.2008 - 5 K 2430/07

    Vorstand einer Anstalt öffentlichen Rechts als Behörde

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2000 - 2 L 215/98

    Fremdwasser- und Abwassergebühr

  • VG Cottbus, 12.03.2020 - 6 K 2667/17

    Wer ist Gebührenschuldner der Straßenreinigungsgebühr?

  • VG Münster, 04.11.2011 - 5 K 2220/07

    Klage einer Fluggesellschaft gegen die Heranziehung zu Luftsicherheitsgebühren

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2000 - 2 K 4/98
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